GRÜNDEN AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT

+++FÖRDERUNGen+++
GRÜNDUNGSZUSCHUSS & AVGS

- Bekomme beratende Unterstützung vom Staat, die du NICHT zurückzahlen musst!

GRÜNDEN AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT

+++FÖRDERUNGen+++
GRÜNDUNGSZUSCHUSS & AVGS

Der Staat stellt zahlreiche Förderungen bereit, um Gründerinnen und Gründer beratend zu unterstützen. Besonders attraktiv sind Zuschüsse, die NICHT zurückgezahlt werden müssen. 

  • Gründungszuschuss (ALG 1) - Überbrückungshilfe
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) - berufliche Neuorientierung 

sind zwei Förderungen, die für dich als Gastro-GründerIn besonders attraktiv sind. Im Rahmen meines Vertrags mit dem Bildungsträger TASys, biete ich eine limitierte Anzahl von Plätzen für die AVGS-Gründungsberatung an. 

Beachte bitte, dass beide Leistungen Kann-Leistungen des Staates sind. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit entscheidet, ob du diese Förderungen bekommst oder nicht. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf.

Jetzt stelle ich dir beide Förderungen vor.

Wenn du Glück hast, bekommst du beide Förderungen bewilligt: 

>> erst den AVGS und dann den Gründungszuschuss.

Im besten Fall nutzt du den AVGS, um die Unterlagen für den Antrag auf Gründungszuschuss optimal vorzubereiten. 

1. Gründungszuschuss


Für wen?

  • Für Arbeitslose (Arbeitslosengeld 1), die in die Selbständigkeit starten möchten

Voraussetzungen

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I (das heißt in den ersten zwölf Monaten der Arbeitslosigkeit) 
  • Mindestens noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Antragstellung 

Wie viel?

  • In den ersten sechs Monaten gibt es 300 € zur sozialen Absicherung, zusätzlich einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.  
  • In den folgenden neun Monaten: 300 € pro Monat (hierfür muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden!).  

Wie beantragen?

  • Du beantragst den Zuschuss bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Notwendig ist ein Nachweis über die Tragfähigkeit des selbstständigen Vorhabens, ausgestellt von einer fachkundigen Stelle (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute). 

Was ist zu beachten?

  • Die selbstständige Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.  
  • Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.  

2.  AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN (AVGS)


Ausschließlich 1:1 Beratung

Für wen?

  • Für Arbeitslose (Arbeitslosengeld 1), die in die Selbständigkeit starten möchten

Voraussetzungen

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I (das heißt in den ersten zwölf Monaten der Arbeitslosigkeit) 
  • Die Gründung erfolgt aus der Arbeitslosigkeit heraus. 
  • Es ist noch kein Gewerbe angemeldet.  
  • Der Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit vor Ort oder vom Jobcenter stellt die Freigabe für die Maßnahme aus.   

Wie viel?

  • 100% geförderte Gründungsberatung: Du zahlst nix und bekommst bis zu 60 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
  • Wenn du mich als Beraterin aussuchst, läuft der Prozess über den Massnahmenträger TASys GmbH, Leverkusen 

Ziel der Maßnahme

  • Selbstständigkeit ist dauerhaft profitabel  
  • Du kannst von deinem Business leben 

Wie beantragen?

  • Die Bewilligung bekommst du von deiner zuständigen Agentur für Arbeit.  

Was ist zu beachten?

  • Die selbstständige Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.   
  • Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Deine Vorteile: 

  • Geschäftsidee kritisch hinterfragen und in Form bringen 
  • Sensibilisierung für unternehmerische Themen   

Mögliche Inhalte:

Alles aus den Themenbereichen Gastro-Unternehmen erfolgreich gründen und Businessplan. Besonders oft sind folgende Themen Inhalt: 

  • Gastro-Idee auf den Punkt bringen: mehrere Einkommensquellen, Elevator Pitch  
  • Wettbewerbsanalyse  
  • Standortentscheidung treffen  
  • Unternehmensorganisation   
  • Digitalisierung  
  • Finanzplanung   

TASys Bausteine für die Existenzgründung: 

Hier hast du schon mal Einsicht in alle angebotenen Bausteine: Die einzelnen Inhalte und Themen sind individuell miteinander kombinierbar. 

  • TIPP: Bespreche die Inhalte mit mir ab

Dauer, Ort der Beratung und Formalitäten, die für die Abrechnung zu beachten sind

  • Die Maßnahme muss innerhalb dem durch die Agentur für Arbeit/ Jobcenter vorgegebenen Zeitraum abgeschlossen werden.     
  • AVGS muss vorliegen (Gründercoach und/bzw. Bildungsträger unterstützt dich bei der Vorbereitung deines Gesprächs mit deinem Arbeitsvermittler)  
  • Umfang der Maßnahme (Anzahl der Unterrichtseinheiten) wird im Vorfeld besprochen und muss entsprechend von der Agentur für Arbeit freigegeben worden sein  
  • Die Teilnahme der einzelnen Sitzungen wird vom Teilnehmer abgezeichnet   
  • Am Ende der Beratung wird ein Abschlussbericht erstellt, der vom Gründer und vom Coach unterschrieben wird   
  • Die Beratung kann komplett online durchgeführt werden.     

Good to Know: 

Dein AVGS ist NICHT an die Beantragung des Gründungszuschuss gekoppelt

  • Die Gründungsberatung über ein AVGS bietet dir die optimale Vorbereitung, wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest. Allerdings sind diese beiden Leistungen (AVGS und Gründungszuschuss) nicht aneinander gekoppelt.  
  • Das heißt für dich, wenn du keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss hast oder ihn nicht beantragen möchtest, kannst du unabhängig davon deinen Berater bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter darauf ansprechen, ob du einen AVGS in Anspruch nehmen darfst. 

Im Rahmen meines Vertrags mit dem Bildungsträger TASys, biete ich eine limitierte Anzahl von Plätzen für diese Gründungsberatung an. 

  • Du willst mich bei deiner Gründung als Coach an deiner Seite? 
  • Dann melde dich jetzt, für ein kostenloses Info-Gespräch