Welche Voraussetzungen braucht man um ein Café zu eröffnen? Welche Auflagen und Gesetze muss ich beachten? Welche Genehmigungen brauche ich?  Wie ist das mit dem Kuchen verkaufen ohne Konditor? – Jede Menge Fragen, die dir als Gastro-Gründer unter den Nägeln brennen.

Ja, diese Bürokratie, und der damit verbundene Behördendschungel, machen keinen Spass. 

Nimm es sportlich. Sei Hürdenläufer!

Ja, aber, was hat ein Café eröffnen mit Hürdenlauf zu tun? Mehr, als du vielleicht denkst, denn die lieben Behörden stellen dir auf dem Weg zum Ziel jede Menge Hürden in die Quere, die du möglichst galant nehmen musst. Damit du nicht ins Stolpern gerätst und dich darin zu ermutigen, sie mit Anlauf zu nehmen, habe ich für dich die drei wichtigsten Bürokratiehürden herausgepickt, die dir unterwegs zur Eröffnung begegnen werden.

Auflagen, bauliche Voraussetzungen und Vorschriften: Warum es so wichtig ist, bei „deiner Location“ die Behörden im Kopf zu haben

Das bei einer Gastro-Gründung so viel Behördenkram auf dich zukommt, das erwartest du nicht. Du denkst nur an die Verwirklichung deines grossen Traums und siehst dich schon hinter der Theke stehen.

Bevor du deinen Mietvertrag unterschreibst, solltest du mit der Lokalbaukommission und dem Kreisverwaltungsreferat kommunizieren und sie dann an deinen zukünftigen Standort einladen.

Erkläre ihnen bei der Standortbesichtigung folgendes:

  • Gastro-Konzept und Angebot
  • Vorstellung, wie Küche und Lagerräume aussehen sollen.

Denn hier geht es darum, ob du überhaupt eine Genehmigung bekommst. Meist wirst du noch diverse Vorschriften und Auflagen umsetzen müssen, bis dein Konzept möglich ist. Da geht es z.B. um folgende Fragen:

  • Dürfen draußen Leute sitzen? – Stichworte Luftsteuer und Stellplatzverordnung
  • Wie ist das mit den Parkplätzen?“ – Stichwort Stellplatzverordnung.

Wenn das mit den Auflagen so passt, kannst du den Mietvertrag unterschreiben. Und wenn nicht, dann solltest du dich nach einer anderen Location umsehen.

TIPP: KENNE DIE BÜROKRATIE-STOLPERSTEINE, BEVOR DU DIE ERSTE LOCATION ANSCHAUST
Für den Behördendschungel-Durchblick, drucke dir die Tipps in der „Checkliste Behördendschungel: Existenzgründung in der Gastronomie“ aus.

BEHÖRDENDSCHUNGEL

Checkliste: Die 3 wichtigsten Bürokratiehürden und weitere wichtige Auflagen, Genehmigungen, Gesetze & Co. für die Gastro-Gründung.

Die drei höchsten Bürokratiehürden bei der Caféeröffnung

Nutzungsänderung – Bauliche Anforderungen an dein Café bzw. Gastronomie

Du hast dich verliebt in ein Ladengeschäft oder ein ehemaliges Büro, weil einfach alles zwischen euch passt: Die Lage, die Größe, die Miete, die Räumlichkeiten… Überglücklich siehst du dich vor deinem geistigen Auge schon hinter der Theke stehen und dich um deine Gäste kümmern.

Sollte deine Wunschlocation schon immer oder zumindest vom Vormieter gastronomisch genutzt worden sein, brauchst du jetzt eigentlich nicht weiterlesen, denn dann ist alles in Butter und du kannst sofort loslegen. Wohl dem jedoch, der aus einem Einzelhandelsgeschäft oder einem Büro eine Gastronomie machen möchte. Wieso, wirst du denken? Ob da nun Uhren verkauft werden oder Kaffee, eine Kühltheke oder eine Siebträgermaschine steht ist doch wurscht! Falsch!

So wie jeder Mensch einen Nachnamen trägt, wird vor der Erstnutzung jedem Geschäft ein Zweck zugeordnet und von den Behörden in die Gebäudeunterlagen eingetragen. Diesen einfach zu ignorieren und sein eigenes Ding zu machen, ist keine gute Idee, kann dir im Zweifel deine neu geschaffene Existenz kosten und ein fettes Knöllchen einbringen.

Das Zauberwort in diesem Falle heißt Nutzungsänderung. Solltest du dir 100pro sicher sein, dass du keinen anderen, als diesen einen Laden möchtest und der Eigentümer zudem kein Problem damit hat, dass du künftig Kuchen statt Konserven verkaufen möchtest, fang direkt an, dich um besagte Nutzungsänderung zu kümmern. Denn genau wie bei der Gewerbeanmeldung oder anderen bürokratischen Geschichten gilt es Fristen einzuhalten, Auflagen zu beachten und die richtige Strategie zu entwickeln, wie du möglichst zackig und günstig zum Ziel kommst.

Stellplatzverordnung – Das Drama mit den Parkplätzen

Zahlen oder nicht zahlen, das ist im Zusammenhang mit der Stellplatzverordnung die große Frage. Wie der Name schon sagt, regelt die Stadt oder Gemeinde damit, wann, wer, wie viel Geld für wie viele Parkplätze zahlen muss.

Aber was hab ich damit zu tun? Ich miete doch „nur“ den Laden, wirst du vielleicht denken. Das Thema lässt sich jedoch so pauschal nicht abhaken, denn es spielen diverseste Faktoren eine Rolle, die darüber entscheiden, ob und wie viel Stellplätze du als Gastrobetreiber nachweisen musst bzw. wie hoch die Ablöse ausfällt, solltest du dazu nicht in der Lage sein, weil sich bei dir in der Ecke schlecht parken lässt.

Besonders blöd: Eine bundesweit einheitliche Reglung existiert leider nicht. Umso wichtiger ist es, dass du diesem Thema genügend Aufmerksamkeit widmest und auf diese Weise verhinderst, dass dir plötzlich eine Rechnung im vier- oder fünf-stelligen Bereich ins Haus flattert.

Diese Stellplatzverordnung und der Umgang der Städte mit dieser Verordnung, ist vielerorts ist ein Riesenärgernis. Je nach Konzept und Grösse sind Gastronomen oft gezwungen 1-3 Parkplätze bei der „Stadt abzunehmen“. Die kosten dann z.B. in München im Schnitt zwischen 7.500 – 15.000 €/ Parkplatz. Und was hat der Gastronom davon? Gar nichts. Kannste nicht mal eine Schild hinstellen – Meiner!

In einigen Städten – z.B. Köln und Hannover – können Gastronomen den „Antrag zur Nutzung von Parkflächen als gastronomische Außenfläche“ beantragen. Während der Sommerzeit können dann dort auch Gäste bewirtet werden. In Essen funktioniert das nicht. Die Individualgastronomie „Süsskind und Sauermann“ hat u.a. nach Ablehnung ihres Antrages ihr Restaurant geschlossen

Leider hat uns die Stadt hier nicht unterstützt, was wir sehr bedauern, gerade aus der heutigen viel diskutierten ökologischen und ökonomischen Sicht sollte auch der Stadt Essen langsam klar werden, dass nur Parkfläche nicht die Zukunft sein kann.

In „Die Stadt München und ihre Stellplatzverordnung“ erzählt Petra Dahm, warum sie wegen dem Parkplatzdrama ihr Laden-Café „My Fable“ geschlossen hat.

Konditorenmeisterprüfung – Kuchen verkaufen ohne Meister

Darf ich oder darf ich nicht? Eine der häufigsten Fragen, die auch dich als künftige Cafébesitzerin vielleicht umtreibt, ist die Frage nach dem Kuchen und wer ihn backen darf.

Im Internet finden sich seitens der offiziellen Stellen wie Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer eher unkonkrete Informationen für „Wald- und Wiesenbäcker“ ohne richtige Konditoren-Ausbildung. Verständlich, ist Konditor doch eigentlich ein zulassungsfähiges Handwerk, das in dreijähriger Ausbildung erlernt und mit der Gesellenprüfung bzw. später der Meisterprüfung abgeschlossen wird.

Nun haben die wenigsten Cafébesitzer in spe so lange Zeit, um die volle Strecke zu gehen. Kein Wunder, drei Jahre sind eine lange Zeit. Eine Alternative ist es einen Konditor einzustellen. Aber das kostet auch eine Stange Geld. 

Dazu sei gesagt: Generell ist es erstmal kein Problem, wenn du deine selbstgebackenen Kuchen in deinem Café verkaufst. Erst recht nicht, wenn du vor allem „bodenständige“ Backwerke verkaufst, also solch Leckereien wie Streusel- oder Rührkuchen bzw. eher einfache Kuchen, die keine expliziten Fertigkeiten erfordern, die Teil der Ausbildung wären. Also zum Beispiel ohne Buttercreme, Ganache oder sonstigen aufwendigen Schnickschnack auskommen. Damit bewegst du dich in der Grauzone des „machbaren“, denn jedem Mensch wird von Haus aus zugestanden, dass er einen simplen Kuchen fabrizieren kann.

In „Selbstgebackene Kuchen verkaufen ohne Meister“ zeige ich dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit du Kuchenverkauf auch außer Haus starten kannst. Dort gibt es auch Praxisbeispiele, die mit Ausnahmeregelungen am Start sind.

Sobald deine Gäste jedoch den Kuchen mitnehmen wollen und er damit dein Café verlässt, sieht die Sache anders aus. Denn „außer Haus“ verkaufen darfst du nur, wenn du nachweislich Konditorin bist. Die dafür notwendige Ausnahmebewilligung erhältst du auf Antrag, Nachweis von bestimmten Kenntnissen und Fertigkeiten und kostet dich – wie sollte es anders sein – auch eine Stange Geld. Aber, und das ist das Gute, sie ist nicht unmöglich zu erlangen und bildet für dich letztlich die wasserdichte Grundlage für sorgenfreie backen und verkaufen von deinen Köstlichkeiten – egal ob „für hier“ oder „zum mitnehmen“.

Hol dir die Ausnahmebewilligung

Ich bekomme täglich Anfragen, wie denn das genau mit dieser Ausnahmebewilligung zur Konditorenprüfung funktioniert. Viel Angst und Unsicherheit ist zu spüren. Von Seiten der Handwerkskammern es gibt öffentlich keine klaren Ansagen, was da eigentlich auf dich zukommt und wie sicher du sein kannst, dass du die Ausnahmeregelung bekommst.

Ich entwickle gerade die Schritt-für-Schritt Anleitung, mit Tipps, wie du die Ausnahmeregelung zu Konditorenprüfung erhältst. Mit einem bist du auf meiner Warteliste und ich informiere dich, sobald die Anleitung erhältlich ist.

Gastronomie eröffnen: Hürdenlauf durch die Behörden-Bürokratie

Als Cafégründer solltest du dich so schnell wie möglich mit dem ungeliebten Behördendschungel beschäftigen und ihn lichten. Denn Nichtbeachten oder zu spätes Kümmern kann dich Kopf und Kragen kosten.

Hier gilt es besondere Sorgfalt walten zu lassen, da ansonsten ein Scheitern aus rechtlicher und/ oder finanzieller Sicht vorprogrammiert ist. Informiere dich über ie Behörden-Bürokratie, bevor du dir die ersten Standorte anschaust. Denn dann kannst du vorneweg besser einschätzen, was an Kosten auf dich zukommt.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang zwei Punkte:

  1. Es gibt keine Übersicht über alle Auflagen, Genehmigungen, Vorschriften & Co, die du mit deinem Café erfüllen musst.
  2. Ausserdem sind viele Genehmigungen & Co. von Bundesland zu Bundesland, teilweise von Stadt zu Stadt und auch innerhalb der Stadteile unterschiedlich geregelt. Eine Pauschallösung gibt es somit nicht.

Auflagen umsetzen, Anmeldungen und Genehmigungen sind Teil der Gründungskosten

Ja, ein grosses Problem im Cafégründungsprozess ist das Nichtbeachten der Gründungsformalitäten. Und Formalitäten gibt es in Deutschland reichlich. Hier gilt es besondere Sorgfalt walten zu lassen, da ansonsten ein Scheitern aus rechtlicher und/ oder finanzieller Sicht vorprogrammiert ist.

GANZ WICHTIG!

Anmeldungen und Genehmigungen sind ein Teil der GRÜNDUNGSKOSTEN und müssen mit in die Gesamtkosten eingerechnet werden. Je nach Greifen der Gründungsformalitäten können hier fix Summen von 30.000 € und mehr anfallen.

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Du willst wissen, was dich deine Cafégründung wirklich kostet?
Damit du weisst, welche Kosten auf dich zu kommen. Und wie du die Hauptkostentreiber in den Griff bekommst. Hier gibte es Tipps.
Lese hier mehr >> Café eröffnen Kosten: Das kommt auf dich zu