KUCHEN VERKAUFEN – AUCH AUSSER HAUS. Ich will in meinem Café Kuchen und Torten selbst backen. Darf ich meine selbstgebackenen Kuchen und Torten auch außer Haus verkaufen? Welche Vorschriften und Genehmigungen muss ich mir einholen? Brauche ich eine Ausbildung?

Das sind ganz typische Fragen, die mir Cafégründer vor einer möglichen Gründung stellen. Sie werden eine eigene Küche haben und haben gehört, dass es nicht so ganz easy ist mit: selbstgebackene Kuchen außer Haus verkaufen. Immer wieder passiert es jedoch, dass Cafégründer oder auch andere Gastrobetriebe gar nicht wissen, dass sie das nicht dürfen. Da kommt das Erwachen dann im Gründungsprozess. Das ist ärgerlich und kostet dann nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven.

In diesem Blogpost zeige ich dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, damit du deinen Kuchen auch außer Haus verkaufen kannst. Weiterhin zeige ich dir Praxisbeispiele, wo Ausnahmeregelungen greifen und was du sonst noch tun kannst, damit du Süsses to-go anbieten kannst.

1. Selbstgebackene Kuchen verkaufen auch ohne Konditorausbildung

In deinem Café darfst du grundsätzlich deine selbstgebackenen Kuchen verkaufen. Gebacken werden muss der entweder in deinem Café oder in einer Gewerbeküche, die vom Gesundheitsamt abgenommen wurde.

Dein Kuchen darf jedoch nur Vorort im Café gegessen werden. Sobald du die Kuchen auch außer Haus verkaufen willst ist eine Eintragung in die Handwerksrolle (Konditorhandwerk) erforderlich. „Außer Haus“ meint hier: wenn jemand den Kuchen mitnehmen will.

Aber Entspannung. Es gibt Ausnahmen für den Außer-Haus-Verkauf.

2. SELBSTGEBACKENE KUCHEN AUSSER HAUS VERKAUFEN

Wer darf selbstgebackenen Kuchen ausser Haus verkaufen?

Konditorenmeisterprüfung als Voraussetzung

Grundsätzlich dürfen das nur ausgebildete Konditoren. Denn, Konditor ist eigentlich ein zulassungsfähiges Handwerk. Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HWO) weißt in Anlage A alle Gewerbe aus, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2). Nr. 31 ist der Konditor.

Für den Verkauf außer Haus gibt es normalerweise drei Möglichkeiten, die an das Ablegen Konditorenmeisterprüfung gekoppelt sind:

  1. Selbstabsolvieren: Du als Inhaber absolviert diese selbst (3 Jahre, mit Berufserfahrung in diesem Bereich oder durch Abitur ist eine individuelle Verkürzung möglich),
  2. Einstellen: Du stellst einen Betriebsleiter mit dieser Qualifikation ein.
  3. Beantragen: Du beantragst eine Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer.

Kuchen verkaufen ohne Ausbildung

Konditorenprüfung Ausnahmebewilligung

Ja, du kannst auch Kuchen verkaufen ohne Meister. Mit der Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO kannst du die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen. Ansprechpartner ist deine zuständige Handwerkskammer.

Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung sind:

  • Ausnahmegrund – wenn die Ausbildung eine unzumutbare Belastung wäre
  • Sachkundenachweis – meist in Form einer Sachkundeprüfung, Kosten sind selbst zu tragen!

Teilweise werden die Tätigkeiten dann auch auf Teilbereiche beschränkt.

Mit der Ausnahmebewilligung erfüllst du die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für das zulassungspflichtige Handwerk. Aber, du darfst keinen Meistertitel führen und auch keine Konditoren ausbilden.

Voraussetzungen und Antrag: Infos & Downloads zur Ausnahmebewilligung

Hier findest du als Beispiel ein Merkblatt und den Antrag auf die Ausnahmegenehmigung von der Handwerkskammer München. Schaue nach, welche Handwerkskammer für dich zuständig ist.

  • Merkblatt zur Ausnahmebewilligung
  • Antrag auf Ausnahmebewilligung/ Ausübungsberechtigung

HOL DIR DIE AUSNAHMEBEWLLIGUNG:
Ich bekomme täglich Anfragen, wie denn das genau mit dieser Ausnahmebewilligung zur Konditorenprüfung funktioniert. Viel Angst und Unsicherheit ist zu spüren. Von Seiten der Handwerkskammern es gibt öffentlich keine klaren Ansagen, was da eigentlich auf euch zukommt und wie sicher du sein kannst, dass du die Ausnahmeregelung bekommst.

Ich entwickle gerade die Schritt-für-Schritt Anleitung, wie du die Ausnahmeregelung zu Konditorenprüfung erhältst. Mit einem KLICK! bist du auf meiner Warteliste und ich informiere dich, sobald die Anleitung erhältlich ist.

kuchen verkaufen ohne konditoren-prüfung

Das geht: in meinem neuen Mini-Kurs zeige ich dir, wie du an die Ausnahme-Regelung kommst.

Hüpf hier auf die Warteliste!

ACHTUNG!

Erkunde dich genau, wieviel Zeit du für die Erlangung der Ausnahmebewilligung (Stundenkontingent) einplanen musst und wie hoch die Kosten (vierstellig) sind.

Damit du auf der sicheren Seite bist, rate ich dir, diese Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor du dein Gewerbe anmeldest.

3. Kuchen verkaufen ohne Meister – weitere Ausnahmen aus der Praxis

AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS

Die Frage „Was gibt es denn sonst Süsses, das ich to-go verkaufen kann?“ ist oft Thema unter Gründern. Und ja, es gibt weitere Ausnahmen. Hier ist eine Übersicht an Süßem und Kuchen, die du auch ohne Konditor, Ausnahmebewilligung und Co verkaufen darfst.

  • Kuchen: Rohkost-Kuchen
  • Süsses: Waffeln, Crepes und Pfannkuchen

UNERHEBLICHER HANDWERKLICHER NEBENBETRIEB

Eine weitere praktizierte Ausnahmereglung, wo der Konditormeister nicht nötig ist, ist wenn du mit deinem Café unter die sogenannte „Unerheblichkeitsgrenze“ fällst.

‪Voraussetzungen für einen nicht zulassungspflichtigen unerheblichen Nebenbetrieb sind: ‬

  • ‪die Tätigkeit des Hauptbetriebes (also z.B. Herstellung von Kaffee, anderen Speisen) überwiegt zur Tätigkeit des handwerklichen Betriebs­teils (die Herstellung von Kuchen und Torten für den Außer-Haus-Verkauf),‬
  • es besteht ein wirtschaftlich-fachlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Neben­betrieb
  • die durchschnittliche Jahresarbeitszeit eines „Ein-Mann-Betriebes“ (1664 Stunden/Jahr) wird im handwerklichen Nebenbetrieb nicht überschritten‬

Auch hier gibt die deine zuständige Handwerkskammer Antworten, ob diese Voraussetzungen für dein Vorhaben zu treffen. Bitte frage auch um Beratung zu den folgenden Punkten bzgl. Personal und Sache:

  • „Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb“ scheint nur für den „Ein-Mann-Betrieb“ zuzutreffen. Was ist, wenn du mit Aushilfen arbeitest?
  • Ein 2. Festangestellter kommt dazu. Was jetzt?
  • „Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb“: Fertigung von Torten & Co nach Auftrag: Einfaches Beispiel: Du bekommst den Auftrag für eine Hochzeitstorte. Passt das?

4. Kuchen verkaufen ohne Meister: Praxisbeispiele

Immer wieder passiert es, dass Cafégründer oder auch andere Gastro-Gründer, die selbstgebackene Kuchen, Cupcakes, Kekse etc. verkaufen wollen, im fortgeschrittenen Gründungsprozess von dem „Konditormeisterzwang“ erfahren. Das ist nicht lustig, denn auch wenn sie dann irgendwann erfahren, dass es die AUSNAHMEBEWILLIGUNG gibt, kostet das Zeit, Geld und Nerven.

In meinen Interviews habe ich mit drei FoodPreneuren gesprochen, denen genau das passiert ist. Glücklicherweise konnten alle drei Unternehmen die AUSNAHMEBEWILLGUNG mit den erforderlichen Schulungen gründungsbegleitend bzw. schon während des laufenden Betriebs absolvieren.

Schaut mal rein in die Beispiele. Es sind drei ganz unterschiedliche Geschäftsmodelle:

  1. Kuchentratsch – Soziales Unternehmertum: SenioriInnen backen Kuchen, der dann verkauft wird. 
  2. Die Intolerante Isi – Foodtruck: Speisen und Kekse/ Kuchen für Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten.
  3. BlueBerries – Catering & Café mit Schwerpunkt Cupcakes

Was braucht man um selbstgebackene Kuchen zu verkaufen?

Die Frage: „Darf ich meine selbstgebackenen Kuchen auch verkaufen? Auch ausser Haus also to-go?“ wird mir immer wieder gestellt. Viele Gründer erkundigen sich auch bei den Behörden. All zu oft bekommen sie keine spezifische Beratung sondern die schnelle Antwort: Dafür brauchen Sie eine Ausbildung als Konditormeister. Wie die Praxis zeigt, gibt es In den allermeisten Fällen Ausnahmeregelungen für deine Tätigkeit.

Du bist kein Konditormeister und willst Süsses jeglicher Art auch ausser Haus verkaufen?

Dann finde heraus, welche Handwerkskammer für dich zuständig ist und wie du dich für deinen Fall informieren und beraten lassen kannst.

.-.-.-.-.

Du willst dein eigenes Café eröffnen?
Hier haben sechs Cafégründer ihre besten Tipps für dich. Profitiere von ihren Erfahrungen.
Lesetipp -> Eigenes Café eröffnen: 6 Tipps von Cafégründern